Glossar
Die Windenergie verwendet eine ganze Reihe von Fachbegriffen, die nicht immer direkt verständlich sind. Aus diesem Grund erklären wir hier eine Auswahl davon in ihrem Kontext.
A
Ausschreibung EEG Förderung
Um Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) zu erhalten, müssen Windenergieanlagen an Ausschreibungen der Bundesnetzagentur teilnehmen. Nur mit einem Zuschlag durch die Bundesnetzagentur kann eine Windkraftanlage mit Förderung ans Netz gehen. Dabei sind folgende Faktoren relevant:
Aufgrund der besseren Windbedingungen gibt es im Norden Deutschland deutlich mehr Windenergieanlagen als in Süddeutschland. Deshalb darf dort vorerst nur eine begrenzte Anlagenkapazität hinzugebaut werden.
Die Inbetriebnahme der Windenergieanlage muss zudem binnen 24 Monaten nach Zuschlagserteilung erfolgen, ansonsten ist eine Pönale (Strafzahlung) fällig. Nach 30 Monaten verfällt der Zuschlag, wenn bis dahin die Inbetriebnahme noch nicht erfolgt ist. Rechtsstreitigkeiten stellen hierbei ein nicht zu verachtendes Risiko dar, gerade für kleinere Projektentwickler. Ausnahmen von den festgelegten Fristen sind nur in Härtefällen möglich.
Projekte, die an Ausschreibung für Windenergie an Land teilnehmen wollen, benötigen eine Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImschG). Diese stellt eine maßgebliche Hürde bei den Projekten dar. In der Regel muss der Projektentwickler hierfür ein Zehntel der gesamten Projektkosten aufbringen.
Weitere Details gibt es auf der Website der Bundesnetzagentur.
Quelle: IHK; Bundesnetzagentur
B
Beteiligung von Kommunen
Mit der Novellierung des §6 EEG können Anlagenbetreiber Kommunen und Gemeinden am Betrieb ihrer neuen und bestehenden Anlagen finanziell teilhaben lassen. Der Paragraph besagt, dass Betreiber von Windenergieanlagen angrenzende Kommunen an den Gewinnen aus der Stromerzeugung beteiligen sollen. Folgende Voraussetzungen gelten für die finanzielle Beteiligung von Kommunen:
Betreiber dürfen maximal 0,2 Cent pro Kilowattstunde an die Kommune zahlen.
Die Beteiligung von Kommunen gilt nur für Windenergieanlagen an Land ab 1 MW installierter Leistung.
Es können nur Gemeinden beteiligt werden, die sich innerhalb eines Radius von 2,5 km um eine Windenergieanlage befinden.
Handelt es sich bei der Umgebung um gemeindefreies Gebiet, so gilt der Landkreis als betroffen. Auch Landkreise können finanziell beteiligt werden.
Verträge über eine Beteiligung können auch abgeschlossen werden, bevor die Anlage nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImschG) genehmigt wurde. B
Die ausgezahlten Beteiligungen können Anlagenbetreiber von ihrem zuständigen Netzbetreiber erstattet bekommen, sofern sie für die zugrundeliegenden Strommengen eine EEG-Förderung erhalten haben.
Quelle: Deutscher Bundestag; Landesenergie- und Klimaschutzagentur Mecklenburg-Vorpommern
Bundesnetzagentur. Die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen mit Sitz in Bonn, kurz Bundesnetzagentur (BNetzA), ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundeswirtschaftsministeriums. Als oberste deutsche Regulierungsbehörde bestehen ihre Aufgaben in der Aufrechterhaltung und der Förderung des Wettbewerbs in sogenannten Netzmärkten. 2005 wurde das Energiewirtschaftsgesetz überarbeitet, um die europäischen Beschleunigungsrichtlinien für Strom und Gas für mehr Wettbewerb im Energiemarkt umzusetzen. Dabei erhielt die Bundesnetzagentur umfangreiche Befugnisse für die Strom- und Gasmärkte und damit gegenüber der Energiewirtschaft.
Ihre wesentlichen Aufgaben sind dabei die Kontrolle und Genehmigung der Netznutzungsentgelte und die Schaffung eines diskriminierungsfreien Zugangs zu Stromversorgungs- und Gasnetzen, die Eigentum der Energieversorgungsunternehmen sind. Die Bundesnetzagentur prüft und bestätigt den durch die Übertragungsnetzbetreiber aufgestellten Netzentwicklungsplan Strom und den durch die Fernleitungsnetzbetreiber aufgestellten Netzentwicklungsplan Gas und führt die Genehmigungsverfahren für die länderübergreifende Vorhaben aus dem Bundesbedarfsplangesetz durch.
Quelle: Bundesnetzagentur
D
Digitalisierung. Ohne moderne digitale Tools sind die Verwaltung und der Austausch von Dokumenten oft zeitaufwendig und fehleranfällig. Manuelle Prozesse, wie das Einreichen von Papierdokumenten, das physische Archivieren und das Durchführen von handschriftlichen Notizen, erhöhen das Risiko von Dokumentenverlust und Fehlern bei der Datenübertragung. Zudem erschwert die mangelnde Digitalisierung die Kommunikation und Koordination zwischen verschiedenen Behörden, da Informationen nicht effizient ausgetauscht werden können. Dies führt zu längeren Bearbeitungszeiten, da jede Anfrage und jeder Kommunikationsschritt mehr Zeit in Anspruch nimmt und schnelle Rückfragen oder Korrekturen nicht einfach digital durchgeführt werden können.
Insgesamt verlangsamt die fehlende Digitalisierung den gesamten Genehmigungsprozess, macht ihn weniger transparent und erhöht sowohl die direkten als auch die indirekten Kosten der Projektabwicklung.
Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz; Erneuerbare Energien Hamburg
Duldungspflicht. Die Duldungspflicht für Leitungsrechte ist ein legislativer Mechanismus, der vorsieht, dass Grundstückseigentümer die Nutzung ihrer Landflächen für die Verlegung von Anschlussleitungen für Energieprojekte gegen eine angemessene Vergütung hinnehmen müssen. Dieser Ansatz könnte in erheblichem Maße zur Beschleunigung von Windenergieprojekten beitragen, da die Verlegung von Stromkabeln zu den Netzverknüpfungspunkten oft durch langwierige Verhandlungen und Klageverfahren mit Grundstückseigentümern behindert wird.
Die Einführung einer solchen Duldungspflicht würde diese Verzögerungen minimieren, indem sie klare rechtliche Rahmenbedingungen schafft, die es den Projektierern erlauben, notwendige Infrastrukturmaßnahmen zügiger umzusetzen. Sie würde verhindern, dass individuelle Grundstückseigentümer den Fortschritt eines Projekts aufhalten können, indem sie überhöhte Forderungen stellen oder die Nutzung ihrer Grundstücke für solche Zwecke komplett verweigern. Eine gesetzlich verankerte Duldungspflicht mit einer festgelegten, fairen Entschädigungsregelung kann somit einen erheblichen Hebel darstellen, um Windenergieprojekte effizienter voranzubringen und die Energiewende insgesamt zu beschleunigen.
Quelle: Kanzlei Gleiss Lutz
E
EEG-Vergütung, auch: Einspeisevergütung nach EEG
Staatlich festgelegte Vergütung für die Einspeisung von Strom nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Die Einspeisevergütung ist ein Mindestpreissystem. Dies gibt Investoren Planungssicherheit und vereinfacht auch den Ausbau von Energieerzeugungstechnologien, die (noch) nicht am freien Markt wettbewerbsfähig sind. Das langfristige Ziel ist es, dass die neuen Technologien auch ohne Hilfen am Markt bestehen können.
Oft wird in der garantierten Einspeisevergütung kombiniert mit dem Einspeisevorrang und der damit einhergehenden Planungssicherheit das eigentliche Erfolgsgeheimnis des EEG gesehen.
Quelle: Vattenfall, Bundesnetzagentur
EEG, §36g
Regelt Bürgerenergieprojekte. Die jüngste Änderung des Paragraphen sieht erhebliche Erleichterungen solcher Projekte vor, indem die administrativen und finanziellen Hürden für lokale Energiegemeinschaften reduziert werden, was es Bürgerinnen und Bürgern leichter macht, direkt an der Energiewende teilzuhaben. Insbesondere ermöglicht die Anpassung kleinere und lokal verankerte Projekte, die oftmals aufgrund strenger regulatorischer Anforderungen und hoher Startkosten nicht realisierbar wären.
Quelle: Bundesanzeiger
F
FA Wind
Die Fachagentur Wind- und Solarenergie (FA Wind und Solar) ist ein eingetragener, gemeinnütziger Verein, der 2013 auf Initiative des Bundes gegründet wurde.
Mitglieder sind der Bund, die Länder, die kommunalen Spitzenverbände, Wirtschafts- und Naturschutzverbände sowie Unternehmen.
Quelle: Fachagentur Windenergie
Fachberatung der Kommunen, unabhängig
Unabhängige Fachberatung für Kommunen im Bereich Windenergie, wie sie z.Bsp. durch das Programm "Windkümmerer 2.0" der Landesagentur für Energie und Klimaschutz (LENK) angeboten wird, kann als Katalysator für die beschleunigte Realisierung von Windenergieprojekten dienen. Eine solche Beratung bietet den Kommunen Expertise und Unterstützung in verschiedenen Bereichen – von der Bestands- und Potenzialanalyse über die Unterstützung bei Genehmigungen und Gutachten bis hin zur Flächensicherung und Öffentlichkeitsarbeit.
Durch die Beratung können Kommunen informierte Entscheidungen treffen, die lokale Akzeptanz stärken und Prozesse wie Flächenpooling-Modelle effektiver umsetzen. Die Fachexpertise hilft, komplexe Fragestellungen zu klären, wodurch Unsicherheiten reduziert und Entscheidungsprozesse beschleunigt werden. Zudem fördert sie Transparenz und schafft Vertrauen bei den Bürgern, was für die Akzeptanz vor Ort wesentlich ist. Durch die Unterstützung von Fachexperten können Kommunen Herausforderungen bei der Realisierung von Windenergieprojekten schneller überwinden, wodurch diese Projekte zügiger umgesetzt werden können.
Quelle: Thüringer Energie-Agentur (ThEGA)
Flächenziele
Das Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG, ein Bestandteil des als Artikelgesetz ausgeformten Wind-an-Land-Gesetzes) legt den Beitrag der Bundesländer fest, den diese zum 2-Prozent-Flächenziel der Bundesregierung leisten müssen. Die Anlage des Gesetzes enthält für alle Bundesländer konkrete Werte. Für Niedersachsen und Brandenburg gilt beispielsweise, dass sie bis 2032 jeweils 2,2% der Landesfläche für die Windenergie ausweisen müssen, während Bayern und Baden-Württemberg jeweils 1,8% ihrer Landesfläche bereitstellen müssen. Im Gesetz ist auch klar geregelt, welche Flächen dabei als „Windenergiegebiete“ angerechnet werden können und wie mit ausgewiesenen Flächen umzugehen ist, bei denen nicht nur der Mastfuß, sondern auch die Rotorfläche innerhalb der Abgrenzung der Konzentrationszone liegen muss. Diese Klarstellungen sind erfreulich, weil sich viele Gerichte in der Vergangenheit mit genau solchen kleinteiligen Fragen befassen mussten.
Quelle: Akademie für Raumentwicklung in der Leibniz-Gemeinschaft
Flächenpooling, auch: Poolverträge mit Flächeneigentümern
Ein Poolvertrag ist eine Vereinbarung zwischen mehreren Grundstückseigentümern, die sich zusammenschließen, um die Entwicklung eines Windparks zu erleichtern. Durch das Pooling der Flächen und die gemeinsame Verhandlung mit Projektierern können die Eigentümer einen gerechteren Anteil an den Erlösen aus der Windenergienutzung erzielen und den Planungs- und Genehmigungsprozess vereinfachen. Dies bietet den Vorteil, dass nicht jeder Eigentümer individuelle Verhandlungen führen muss, was Zeit spart und die Effizienz des Prozesses erhöht. Darüber hinaus schafft es Verbindlichkeit und Sicherheit unter den Beteiligten, indem es festlegt, wer wann und wie viel von den Erträgen erhält und wie Kosten, wie beispielsweise für Rechts- und Steuerberatung, aufgeteilt werden. Ohne einen solchen Poolvertrag könnten individuelle Vereinbarungen leichter zerfallen, was zu Verzögerungen und möglichen Konflikten im Windparkprojekt führen kann. Ein gut strukturierter Poolvertrag bietet somit eine feste Grundlage für die weitere Planung und erleichtert die Verhandlungen mit Projektierern, was wiederum die Genehmigungsprozesse für Windenergieanlagen beschleunigen kann.
Quelle: Fachagentur Windenergie
G
Genehmigungsverfahren, förmlich oder einfach
Förmliches Verfahren: Bei einem förmlichen Genehmigungsverfahren, das in der Regel eine öffentliche Auslegung der Unterlagen und eine Erörterung beinhaltet, können Einwendungen gegen die Genehmigung innerhalb eines Monats nach Bekanntmachung der Entscheidung erhoben werden. Nach Ablauf dieser Frist werden Einwendungen ausgeschlossen, und die Genehmigung gilt als bestandskräftig, es sei denn, es liegen besondere Umstände vor, die eine spätere Klage rechtfertigen könnten.
Einfaches Verfahren: Bei einem einfachen Verfahren, das ohne öffentliche Beteiligung durchgeführt wird, gibt es normalerweise keine spezifische Einspruchsfrist wie im förmlichen Verfahren. In solchen Fällen können Betroffene gegen die Genehmigung klagen, solange die allgemeinen Verjährungsfristen nicht abgelaufen sind. Diese Fristen können je nach den Umständen variieren, aber in der Regel gilt eine allgemeine Verjährungsfrist von drei Jahren.
Sobald eine Genehmigung erteilt wird, besteht die Möglichkeit, dass diese von lokalen Gruppierungen, Umweltverbänden oder anderen Interessenvertretern angefochten wird. Nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in Deutschland hängt die Frist, innerhalb derer eine Genehmigung beklagt werden kann, davon ab, ob das Genehmigungsverfahren ein förmliches oder ein einfaches Verfahren war.
Quelle: Fachagentur Windenergie
H
Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung - Daten
Das Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur (siehe unter “M”) stellt Daten zu allen dort registrierten, genehmigten Windenergieanlagen zur Verfügung. Das Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung korrigiert diese Datensätze jährlich, wobei die Position und die technischen Details der einzelnen Anlagen validiert werden, beispielsweise über den Vergleich mit Satellitenbildern. Diese überarbeiteten Daten spielen wir ebenfalls in das Goal100 Portal ein.
I
Immisionsschutz bzw. Bundes-Immissionsschutzgesetz
Immissionsschutz bzw. Bundes-Immissionsschutzgesetz. Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge. Abkürzung BImSchG. Datum des Inkrafttretens 15.03.1974
Das BImSchG wurde kürzlichen novelliert, Bundestag und Bundesrat haben am 6. und 14. Juni 2024 zugestimmt.. Das Gesetz enthält verschiedene Regelungen, die die Genehmigung von unter anderem Windenergieanlagen verbessern sollen.
Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz; Bundesrat
K
Kommunale Öffnungsklauseln. Auch: Gemeindeöffnungsklausel
Festgelegt in § 245e Absatz 5 des Baugesetzbuches (BauGB). Eine Vorschrift, die es Gemeinden ermöglicht, unabhängig von der regionalen Planung, eigene Flächen für Windenergie auszuweisen. Dies ist insbesondere dann relevant, wenn die regionale Planung keine oder zu wenige Flächen für Windenergie vorgesehen hat. Die Klausel gibt den Gemeinden die Möglichkeit, auf lokaler Ebene und basierend auf lokalem Wissen und Akzeptanz, Potenziale für Windenergie zu nutzen und auszuweisen. Diese Regelung kann somit einen wesentlichen Hebel für die beschleunigte Realisierung von Windenergieprojekten darstellen, indem sie den Kommunen mehr Autonomie bei der Flächenverwendung einräumt und es ihnen erlaubt, aktiv und flexibel auf die Anforderungen der Energiewende zu reagieren, ohne auf langwierige regionale Planungsprozesse warten zu müssen. Die Regelung zielt darauf ab, den Ausbau der Windenergie zu erleichtern, indem sie den Kommunen erweiterte Befugnisse für die Flächenausweisung für Windenergie zwischen dem 14. Januar 2024 und dem 31. Dezember 2027 gibt, auch wenn dies von bestehenden Zielen der Raumordnung abweicht.
Quelle: Bundesverband WindEnergie
M
Marktstammdatenregister (MaStR). Ein behördliches Register aller Anlagen und Einheiten im deutschen Energiesystem. Hier sind vorwiegend Stammdaten des Strom- und Gasmarktes zu registrieren. Es fasst mehrere, zuvor separat geführte Zusammenstellungen von Energieeinrichtungen in einem gemeinsamen Register zusammen. Das MaStR wird von der Bundesnetzagentur geführt (siehe unter “B”).
Siehe: Marktstammdatenregister
N
Netzanbindung oder Netzanschluss
Der Netzanschluss ist ein wichtiger Baustein eines Windenergieprojekts. Nur wenn die Anlage am Netz angeschlossen ist, kann sie uneingeschränkt in Betrieb genommen werden und umgewandelte Windenergie in Form von elektrischer Energie ins Stromnetz einspeisen. Der Netzanschluss ist u.a. im Erneuerbaren Energien Gesetz (EEG) geregelt. Die Realisierung des Netzanschlusses erfolgt dann im weiteren Projektverlauf und setzt sich zusammen aus der Auslegung und Errichtung der elektrotechnischen Komponenten wie Trafos, Kabel oder Regeltechnik und der Trassierung und Verlegung der Energiekabel vom Windpark zum Netzanschlusspunkt. Abhängig von der Größe des Projektes ist der Bau eines Umspannwerks am Netzverknüpfungspunkt erforderlich. Die Anbindung der Windenergieanlage erfolgt über den Trafo, in dem die Niederspannung auf Mittelspannung hochtransformiert wird. Üblicherweise werden im Windpark mehrere Windenergieanlagen auf einem Netzverknüpfungspunkt zusammengefasst. Der Transformator wird in den meisten Fällen in einem separaten kleinen Gebäude oder Container untergebracht. In manchen Fällen steht er aber auch im Turm oder sogar oben in der Gondel der Windenergieanlage. Die Inbetriebnahme des Netzanschlusspunktes erfolgt gemeinsam mit dem Netzbetreiber.
Quelle: Bundesverband WindEnergie
Netzbetreiber
Bei der Stromversorgung gibt es zwei Verantwortliche: den Stromanbieter und den Netzbetreiber. Vereinfacht lässt sich sagen, dass der Netzbetreiber für die Infrastruktur zuständig ist und für den ordnungsgemäßen Betrieb des Stromnetzes sorgt, während die Stromanbieter bzw. Stromlieferanten den Strom liefern und den eigentlichen Verkauf an Kund:innen übernimmt
P
Projektierer, oder Projektentwickler
Dienstleister, die Windkraftprojekte von der Planung bis zur Inbetriebnahme organisiert und betreut.
Quelle: Endura Kommunal
R
Regionalpläne. Auch: Flächennutzungspläne
Raumordnung auf der Ebene der Länder. Sie hat die Aufgabe, den Raum durch planerische Vorgaben (Ziele und Grundsätze), durch raumordnerische Zusammenarbeit und durch Abstimmung, Planungen und Maßnahmen zu entwickeln, zu ordnen und zu sichern. Zu ihren wichtigsten Aufgaben zählt die Aufstellung des Regionalplans. Der Regionalplan legt die Ziele für die Raumentwicklung in den Planungsregionen fest und ist das Ergebnis eines umfangreichen und komplexen Beteiligungsverfahrens.
Es gelten verbindliche Flächenziele für den Ausbau der Windenergie: Das Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG, ein Bestandteil des als Artikelgesetz ausgeformten Wind-an-Land-Gesetzes - siehe auch unter “Flächenziele”)
Quelle: Akademie für Raumentwicklung in der Leibniz-Gemeinschaft
Repowering:
Das Ersetzen alter Windenergieanlagen auf derselben Fläche. Durch die starke Entwicklung von Windenergieanlagen in den letzten Jahrzehnten kann dabei meist ein Vielfaches der vorherigen Leistung mit wesentlich weniger Anlagen erzielt werden.
Besonders oft werden alte Windenergieanlagen durch Neuere ersetzt, wenn ihre Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (siehe unter “EEG” und “Einspeisevergütung”) nach 20 Jahren ausläuft.
Das Erhöhen der Leistung auf bereits genutzten und akzeptierten Flächen, die bereits über die nötige Infrastruktur verfügen, ist ein wichtiger Hebel, der auch in der Vergangenheit einen signifikanten Teil des Ausbaus ermöglicht hat.
Quelle: Energiewende Newsletter des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz
T
Träger öffentlicher Belange (TÖB)
Institutionen und Behörden, die im Rahmen von Genehmigungsverfahren für Projekte wie Windenergieanlagen aufgrund ihrer rechtlichen, umweltbezogenen oder infrastrukturellen Interessen beteiligt werden. Sie umfassen eine Vielzahl von Akteuren, darunter Umweltbehörden, Bundeswehr, Denkmalschutz, Wasserwirtschaftsämter, Naturschutzverbände und viele andere. Diese TÖB werden konsultiert, um sicherzustellen, dass alle relevanten gesetzlichen, ökologischen und gesellschaftlichen Aspekte im Genehmigungsprozess berücksichtigt werden.
Quelle: Landesamt für Umwelt Brandenburg
U
UVP, Abkürzung für Umweltverträglichkeitsprüfung
Mit ihr wird festgestellt und in einem Bericht beschrieben, wie sich ein Projekt auf Menschen (einschließlich der menschlichen Gesundheit), Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft sowie Kulturgüter auswirken kann. Zu dem Bericht können die Öffentlichkeit, fachlich betroffene Behörden, aber auch Bürger und Behörden in eventuell betroffenen Nachbarstaaten Stellung nehmen. Die Behörde, die für die Zulassung eines Projektes zuständig ist, hat die Aufgabe, die Informationen und Stellungnahmen zu bewerten und die Ergebnisse der UVP bei ihrer Entscheidung über die Zulassung eines Projektes zu berücksichtigen. Ökonomische und soziale Folgen sind kein Bestandteil der UVP.
Quelle: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
V
Vorrangflächen
Speziell ausgewiesene Gebiete, die für die Errichtung von Windenergieanlagen vorgesehen sind, um Konflikte mit anderen Landnutzungen zu minimieren und die Genehmigungsverfahren zu beschleunigen.
Oft ist das Angebot an solchen Flächen begrenzt, was zu einem Wettbewerb zwischen verschiedenen Projektentwicklern um die verfügbaren Gebiete führt.
Vollständigkeitsfiktion
Bedeutet, dass ein Genehmigungsantrag nach Ablauf einer bestimmten Frist automatisch als vollständig gilt, wenn die Behörde dem Antragsteller nicht innerhalb dieser Frist mitteilt, welche Unterlagen noch fehlen. Diese Regelung kann ein bedeutender Hebel für die Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für Windenergieprojekte sein, da sie die Genehmigungsbehörden zu einem zeitnahen Handeln zwingt.
Das Prinzip der Vollständigkeitsfiktion trägt dazu bei, lange Wartezeiten zu vermeiden, die durch die oft langwierigen Prozesse der Vollständigkeitsprüfung entstehen. Es setzt einen festen Zeitrahmen, innerhalb dessen die Behörde aktiv werden muss. Dadurch wird die administrative Effizienz gesteigert und die Projektentwickler erhalten schneller Klarheit über den Stand ihrer Anträge. Dies kann zu einer deutlichen Verkürzung der Zeit führen, die von der Antragstellung bis zur Genehmigung vergeht, und ermöglicht somit eine raschere Umsetzung der Windenergieprojekte.
Die Vollständigkeitsfiktion ist einer der in der 14. Novelle des Bundes-Immissionsschutzgesetzes adressierten Hebel (siehe unter “Immissionsschutzgesetz”).
Quelle: Bundesverband WindEnergie
W
Windhöffigkeit
Vorkommen bzw. das Ertragspotenzial eines bestimmten Gebietes in Bezug auf den dort wehenden Wind. Der Begriff „höffig“ kommt aus der Bergmannssprache und bedeutet, dass man sich ein reiches Vorkommen an einem Rohstoff verspricht.
Quelle: Energieatlas der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg
WKA, Windkraftanlage. Auch: Windenergieanlage (WEA)
Z
Zuwegung
Die Zuwegung bezieht sich auf die Zugangswege, die benötigt werden, um zu den Standorten der Windenergieanlagen zu gelangen. Diese Wege sind entscheidend für den Transport von schwerem Gerät und Materialien während der Bauphase sowie für die laufende Wartung und Überwachung der Anlagen nach deren Errichtung. Eine gut geplante Zuwegung ermöglicht effiziente Bau- und Wartungsarbeiten, indem sie den Zugang auch in abgelegenen oder schwierig zu erreichenden Gebieten sicherstellt.
Quellen. Neben den direkt angegebenen Quellen haben wir über 100 Experteninterviews im Bereich Windenergie durchgeführt, die viele dieser Definitionen maßgeblich gestaltet haben.